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AGB

Agentur G.Hoch.2 / Jürgen Grossmann – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). 

 

§1 Allgemeines

(1) Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der „G.HOCH.2 / Inhaber Jürgen Großmann“, im Folgenden Agentur genannt, gelten ausschließlich diese AGB. 

(2) Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Alle Vereinbarungen, die zwischen Agentur und dem Kunden vereinbart werden, sind in dem Auftrag zu fixieren und schriftlich festzuhalten. 

(3) Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr im Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden.

§2 Angebot & Vertragsschluss

(1) Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. 

(2) Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht, etwa durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages, zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

(3) Zeichnungen, Abbildungen, Maße oder sonstige Leistungsdaten sind nur dann verbindlich, wenn
dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. 

§3 Leistung/Vergütung

(1) Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. 

(2) Sofern nicht anders vereinbart, ist der Preis für unsere Leistung netto (ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

(3) Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch den geschlossenen Auftrag abgegolten sind, sind gesondert zu vereinbaren und zu entlohnen. Das gilt besonders für alle Nebenleistungen der Agentur. 

(4) Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten und Reisen, u.ä.) sind vom Kunden zu ersetzen. 

(5) Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten, die von der Agentur schriftlich veranschlagten, um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten schriftlich hinweisen. 

(6) Bei Nichtzahlung der Vorkasse oder Anzahlung behält sich die Agentur vor, die vereinbarte Leistung nicht zu erbringen. Der Kunde ist bei Nichterbringung der Leistung aus diesem Grund nicht von der Zahlungspflicht entbunden.

(7) Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. 

(8) Alle Arbeiten der Agentur, die aus Gründen, die beim Auftraggeber liegen, nicht zur Ausführung gelangen, werden angemessen vergütet. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte. Jegliche angefertigten Unterlagen sind auf Aufforderung der Agentur unverzüglich zurück zu geben.

 

§4 Bezahlung / Eigentumsvorbehalt


(1) Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtpreises fällig. Weitere 40% sind vor Leistungsauslieferung zu zahlen. Die Restzahlung ist sofort nach Rechnungsstellung fällig. Andere oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

(2) Sollte die Agentur keinen Zahlungseingang verzeichnen, so behält sie sich vor, den Auftrag zu stornieren. Die dadurch und bereits entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Bei verspäteter Zahlung gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. 

(3) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.  Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

§5 Bereitstellung Daten & Auftragsabwicklung

(1) Der Kunde unterstützt die Agentur bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Materialien und Daten, nachfolgend Inhalte genannt. Vom Kunden bereitzustellende Inhalte sind in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Standard Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung der vom Kunden überlassenen Inhalte in ein anderes Format erforderlich, so trägt der Kunde die hierfür anfallenden zusätzlichen Kosten. 

(2) Der Kunde ist allein verantwortlich für seine Materialien und Inhalte. Er versichert, dass diese frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde stellt die Agentur von jeglichen Ansprüchen Dritter, die gegen die Agentur aufgrund der Verwendung oder Verarbeitung der Materialien und/oder Inhalte des Kunden gestellt werden, auf erstes Anfordern vollumfänglich frei. Kosten und Aufwendungen, auch angemessene Rechtsanwaltskosten, die der Agentur aufgrund von Ansprüchen Dritter aus den Materialien und/oder Inhalten entstehen, trägt der Kunde.

(3) Sämtliche Agenturleistungen (Freigabe Präsentationen, Skizzen, Visualisierungen) sind vom Auftraggeber zu prüfen und innerhalb von 5 Werktagen freizugeben.

(4) Der Auftragsumfang ergibt sich aus der Anfrage des Kunden und erstellten Angebotes. Jegliche Änderung / Ergänzung des bestätigten Auftrags und daraus resultierende Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen. Alle Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. 

§6 Haftung

(1) Die Agentur haftet, soweit gesetzlich zulässig, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

(2) Soweit ein Mangel unserer Leistung vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Erbringung einer neuen mangelfreien Leistung berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung Tragen wir die Aufwendungen nur bis zur Höhe des auf die Leistung bezogenen Entgeltes. Sind die Schäden nicht grob fahrlässig entstanden, wird die Haftung auf ein angemessenen Betrag des Honorars beschränkt.

(3) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(4) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dieses gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(5) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

(6) Soweit die Schadensersatzhaftung der Agentur gegenüber eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dieses auch im Zusammenhang auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter oder Vertreter.

§7 Gewährleistung & Schadensersatz

(1) Die Agentur leistet dafür Gewähr, dass die zu erstellende Leistung vertragsgemäß ist und keine Mängel aufweist, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch oder dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern.

(2) Der Kunde hat eventuelle Mängel spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Leistungserbringung schriftlich geltend zu machen und zu begründen. 

(3) Schadensersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen. Für nicht selbst hergestellte Teile und Fremdleistungen beschränkt sich unsere Gewährleistung auf die Abtretung der uns gegen unsere Lieferanten wegen etwaiger Mängel zustehenden Ansprüche.

(4) Bei gerechtfertigten Mängeln werden diese in einer angemessenen Frist behoben. Der Kunde steht hierbei in der Pflicht der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen. Sollten die Maßnahmen der Mangelbehebung unmöglich sein oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßigen hohen Aufwand verbunden sein, behält sich die Agentur das Recht vor, die Ausbesserungen zu verweigern.

(5) Sämtliche Gewährleistungsansprüche entfallen bei Nichteinhaltung der Mangelrügen Frist, sowie bei selbst unsachgemäß ausgeführten Instandsetzungen durch den Kunden ohne unsere Einwilligung oder von einem durch den Kunden beauftragten Dritten ausführen lassen.

§8 Fristen

(1) Vereinbarte Fristen oder Termine sind schriftlich zu bestätigen.

(2) Die Agentur bestrebt die vereinbarten Termine einzuhalten. Bei Nichteinhaltung der Termine gewährt der Kunde der Agentur eine Nachfrist von 14 Tagen. Die Frist beginnt ab Empfang eines schriftlichen Mahnschreibens an die Agentur. Nachweislich unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse, insbesondere Verzögerungen bei den oder durch Dienstleister der Agentur, entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Die Agentur hat von diesen Ereignissen den Kunden unverzüglich zu informieren.

§9 Stornierung

(1) Ein Rücktritt vom Vertrag bedarf einer nachweislichen schriftlichen Erklärung.

(2) Bei Stornierungen durch den Kunden ohne wichtigen Grund, wird der Agentur das vereinbarte Honorar für die bereits erbrachten Leistungen im vollen Umfang vergütet. Für die vereinbarten Dienstleitungen, die aufgrund der Stornierung vom Kunden nicht erbracht werden können, wird ein Ausfallhonorar in angemessener Höhe von der Agentur berechnet (Das Ausfallhonorar beträgt 30% des Honorars soweit nichts anderes vereinbart wurde).

§10 Schutz- & Nutzungsrechte

(1) Sämtliche Leistungen der Agentur einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Ideen, Skizzen, Konzepte, Ideenskizzen, Entwürfe, Reinzeichnungen, Fotos), aber auch Fragmente daraus, bleiben ebenso wie einzelne Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit zurückverlangt werden. 

(2) Geistiges Eigentum ist nicht übertragbar. Der Kunde erwirbt durch Zahlung der vereinbarten Vergütung lediglich die Nutzungsrechte und das Recht der Vervielfältigung je nach schriftlicher Vereinbarung. 

(3) Änderungen an geistigen Schöpfungen der Agentur sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur zulässig. Eine genehmigte Veränderung an der Urheberrechtlichen Arbeit der Agentur steht der Agentur eine gesonderte angemessene Vergütung zu. 

§11 Logistik & Verpackung

(1) Logistik-/ Transportkosten & Verpackungen der Auftragsprodukte werden vom Kunden getragen. Mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer, Abholer oder den Kunden an einem Lieferort, geht die Gefahr auf den Kunden über. Gleiches gilt für leistungserbringende Artikel des Kunden.

(2) Kosten für Transportversicherung sind vom Kunden zu tragen. Eventuell entstehende Transportschäden durch Dritte sind von der Agentur zu melden. Daraus entstehende Ansprüche gegen den Schädiger werden an den Kunden abgetreten.

(3) Bei Versandverzögerungen und Verlust der zu transportierenden Artikel durch Dritte, geht die Gefahr auf den Kunden über.

§12 Schlussbestimmungen

(1) Der Sitz der Agentur ist in Hamburg

(2) Auf die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und der Agentur ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

(3) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist für Unternehmer Hamburg. Soweit Sie bei Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch uns aus Deutschland verlegt haben oder Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz der Agentur in Hamburg.

 ​(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt.

Stand: April 2022

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